Die Ergebnisse der Abstimmung zur Satzungsänderung in der 2. Jahreshauptversammlung sprechen für sich: Von 68 stimmberechtigten Mitgliedern befürworteten 65 bzw. 64 Mitglieder die Satzungsänderung. Damit wurde der Übungsleiterfreibetrag /die Ehrenamtspauschale in Ziffer 4.1 und die Regelung der Dringlichkeitsanträge in Ziffer 7.4 der Satzung genehmigt. Bevor der Vorsitzende Josef Schwarz zur Abstimmung kam, erläuterte er ausführlich alle Details zu den geplanten Änderungen. Auf Empfehlung eines Fachanwaltes und auf Grund einer Gesetzesänderung ist die Satzungsänderung im Verein notwendig geworden. Ohne Diskussion stimmten mehr als 90 % der Mitglieder für diese Änderungen. Der Vorstand bedankt sich für die zahlreiche Teilnahme an der 2. Jahreshauptversammlung und für das entgegengebrachte Vertrauen.