Kraneinweisung – Multiplikatoren schulen Mitglieder-

Einen großen Schaden oder gar Verletzungen hat es bislang nicht gegeben. Immer wieder kam es aber durch unsachgemäße Bedienung des Drehkranes auf unserem Vereinsgelände zu Schäden, sowohl an den gekranten Booten als auch am Kran, die ihre Ursache in der falschen Bedienung des Gerätes hatten. Um das Risiko gering zu halten und um Verletzungen und Schäden vorzubeugen, aber auch um das Haftungsrisiko des Vereins zu minimieren, hat die Vorstandschaft beschlossen, dass künftig die selbständige Krannutzung nur in die Bedienung und die damit verbundenen Gefahren eingewiesenen Mitgliedern möglich sein wird. 1. Vorstand Josef Schwarz konnte dazu am 16.4.2011 Herrn Hahn vom TÜV SÜD auf dem Vereinsgelände begrüßen. Der für Krantechnik zuständige Sachverständige erläuterte den anwesenden Vereinsmitgliedern, die sich im Vorfeld als Multiplikatoren zur Verfügung gestellt hatten, die oft unterschätzten Risiken beim Bewegen von schweren Lasten und ging auch auf die Besonderheiten, die sich beim Kranen von Booten ergeben, ein. Mit einem entsprechenden Zertifikat versehen sind die Teilnehmer jetzt berechtigt, andere Mitglieder einzuweisen. Bereits die ersten Einweisungen dieser Art fanden am 23.4. und 30.4.2011 statt. Die Ausführungen von Günther Wessling und Dieter Wieder verfolgten 48 wissbegierige Mitglieder. Durch die Teilnahme sind sie auch künftig berechtigt, den Kran eigenverantwortlich zu bedienen. Weitere Veranstaltungen dieser Art werden folgen, so dass hoffentlich baldmöglichst alle interessierten Eigner die Berechtigung zum Kranen ihrer Schiffe erhalten können. Termine werden auf der Homepage des SYC rechtzeitig bekannt gegeben. Bei entsprechender Teilnehmerzahl und rechtzeitiger Absprache mit der Vorstandschaft wird sich auch außerhalb dieser Termine ein Instruktor finden.

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