Die Segelsaison kann beginnen

Mit dem in Kraft treten der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV ) 
ist es ab Montag, 11.05.2020, möglich, die Segelsaison unter Beachtung der in der Verordnung bestimmten Regeln zu beginnen.

Das Clubgelände und die Stege können ab diesem Tag wieder zur Ausübung des Segelsports genutzt werden.

Der Gesetzgeber hat dies aber an Vorgaben gebunden (§ 9 BayIfSMV):

– Das Segeln ist lediglich mit Familienangehörigen/Lebenspartnern und einer weiteren Person möglich
– Das Clubheim bleibt bis auf weiteres gesperrt, insbesondere die Küche und die Dusch-/Umkleideräume. Lediglich die Toiletten können genutzt werden.

Wir erwarten, dass alle die bekannten Abstands- und Hygieneregeln genauestens beachten!!

Ab dem 11.05.2020 können Mitglieder auch ihre Schiffe wieder kranen.  Nach Möglichkeit sollten dabei die für Nichtmitglieder angebotenen Krantermine (siehe „Termine“) nicht genutzt werden, um keinen „Stau“ und größere Gruppen entstehen zu lassen.

Wir bitten um entsprechende Beachtung, um eine geordnete Betriebsaufnahme sicherzustellen und freuen uns, nun endlich in die Segelsaison 2020 starten zu können.

 

 

 

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